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1. Umgang mit uns, der Nachbarschaft und dem Wohnboot.
1.1
Der Mieter daf nicht auf das Dach des Hausboots.(Und bei der Opsterland 39 darf er nicht die Veranda (Terasse ist was anderes wie Veranda) auf der Wasserseite betreten.)
1.2
Mit Ausnahme von Behinderten- und Kinderwagen,
Ist es dem Mieter nicht gestattet irgendwelche Fahrzeuge ins Boot zu nehmen.
Dies sind z.b. Fahrräder, Mopets, Motorräder, Roller etc..
1.3
Es ist nicht geststattet um Rauschmittel irgenwelcher Art auf dem Boot zu verhandeln.
1.4
Es ist nicht erlaubt das Boot loszumachen, vom Ankerplatz.
1.5
Es wird erwartet das der Mieter sorgsam mit dem Mietobjekt (Hausboot) umgeht.
Auch wird erwartet, das der Mieter den Frieden in der Nachbarschaft nicht stört.
1.6
Wenn irgendwas kaputt geht, bitte, lasst es uns sofort wissen.
Reparaturen müssen, wenn es eindeutig die Schuld des Mieters ist, bezahlt werden.
Dies ist, denken wir, normal.
1.7
Es ist nicht erlaubt um Haustiere zu haben, ohne um Erlaubnis zu fragen.
2. Konsequenzen
2.1
Im Fall, der Mieter sich nicht benimmt, wie ein guter Mieter;
er ein Ärgernis fuer die Nachbarschaft ist
und er die Regeln auf dem Boot misachtet, gilt der Mietvertrag als beendet.
Ein Recht auf Zurückgabe der Miete oder des Pfandes besteht nicht.
3. Zutritt zum Boot
3.1
Der Vermieter oder eine vom Vermieter befugte Person, haben das Recht
in Rücksprache mit dem Mieter, das Boot zu besichtigen zur Kontrolle :
Ausname ist ein Notfall.
4. Pfand
4.1
Der Mieter hat ein Pfand (Bargeld, Deposit),für die Bennutzung des Bootes zu hinterlegen,
welches bei Übergabe des Schlüssels hintelegt werden muss.
5. Kontrolle, Rückgabe des Pfandes
5.1
Spätestens eine Woche nach der Mietperiode wird das Pfand via Banküberweisung zurückerstattet.
Wenn Schäden entstanden sind werden diese verrechnet. Wenn das Boot
in einem so schlechten Zustand hintelassen wurde, sodas wir mehr als
3 Stunden nötig haben zum saubermachen (was wirklich normalerweise vollauf
genügt um ein Boot sauber zu machen) werden pro Stunde 20,00 EURO verrechnet.
6. Bezahlung
6.1
Innerhalb von 2 Tagen nach erhalten des Mietvertrags,
muss der Mieter den Vertrag ausgefüllt zurückschicken.
Auch muss der Mieter die Anzahlung bezahlen.
Wenn diese Anzahlung eingegangen ist beim Vermieter (innerhalb von 7 Arbeitstagen), bekommt der Mieter ein Bestätigung der Reservierung
6.2
Drei Monate bevor die Mietperiode beginnt, hat der Mieter das Recht die Reservierung ungeschehen zu machen. In diesem Fall hat Mieter das Recht die Anbezahlung zurückzubekommen.
Innerhalb 2 Monate, bis zum Anfang der Mietperiode, besteht kein Recht mehr des Mieters die Anbezahlung zurückerstattet zu bekommen
Der Mieter trägt die Kosten der Überweisungen.
6.3
Die Anzahlung kann
-
via des Bankkontos des Vermieters
-
oder mit PayPal
geschehen.
Nochmals: der Mieter hat die Überweisungskosten zu tragen.
6.4
Der Rest der Miete muss bei Übergabe der Schlüssel bezahlt werden.
7. Das verlassen des Hausboots
Der Mieter muss um 11:00 Uhr, fertig sein das Hausboot zu verlassen.(Wenn keine anderen Absprachen gemacht sind)
Bei Verspätung muss der Mieter einen Tag mehr Miete bezahlen.
(Wir müssen saubermachen, andere Mieter kommen und wir sind es satt zu warten bis jeder seine Unterhosen eingesammelt hat.)
Und noch was:
Dem Mieter ist es nicht gestattet um anderen Leuten die Erlaubnis zu geben auf dem Hausboot zu sein.
ausser natürlich den Mit-mietern die oben im Vertrag genannt werden (bea.2.1).
8.
Letztendlich: Ihr befindet euch auf "eigenem Risiko" auf dem Hausboot.
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